Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Brenig - 6. Änderung der Satzung der Stadt Bornheim im Stadtteil Brenig
Die Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Brenig ist seit dem 03.04.1982 rechtskräftig.
Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften hat am 21.06.2006 beschlossen, einer Bauvoranfrage gem. § 1 Abs. 3 BauGB und § 35 Abs. 2 BauGB nicht zuzustimmen und den Bürgermeister beauftragt, die Satzung zu überarbeiten mit dem Ziel, das Vorhaben möglich zu machen.
Die festgesetzte Baumaske entspricht unter Berücksichtigung der im Geltungsbereich festgesetzten 2 m breiten Verkehrsfläche der Bauvoranfrage.
6. Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Brenig
Ansprechpartner zum Plan
| Name |
Telefon |
E-Mail |
| Herr Lars Feltens |
02222/ 945-312 |
lars.feltens@stadt-bornheim.de |