Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Brenig - 6. Änderung der Satzung der Stadt Bornheim im Stadtteil Brenig

Die Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Brenig ist seit dem 03.04.1982 rechtskräftig.

Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften hat am 21.06.2006 beschlossen, einer Bauvoranfrage gem. § 1 Abs. 3 BauGB und § 35 Abs. 2 BauGB nicht zuzustimmen und den Bürgermeister beauftragt, die Satzung zu überarbeiten mit dem Ziel, das Vorhaben möglich zu machen.

Die festgesetzte Baumaske entspricht unter Berücksichtigung der im Geltungsbereich festgesetzten 2 m breiten Verkehrsfläche der Bauvoranfrage.


6. Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Brenig

Übersichtsplan

Ansprechpartner zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Lars Feltens 02222/ 945-312 lars.feltens@stadt-bornheim.de