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Dieses Flächennutzungsplanverfahren lief parallel zum Bebauungsplanverfahren

Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

Hersel - 46. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Hersel

Der Planbereich der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst mehrere Teilflächen südlich der Roisdorfer Straße, westlich und östlich der A 555 in der Ortschaft Hersel. Zum Teil sind Abgrabungsflächen, zum Teil Flächen für die Landwirtschaft betroffen.

Ziel der Planung ist, auf der westlichen Seite der Autobahn hervorragend geeingnete, wirtschaftlich zu erschließende und kurzfristig verfügbare Gewerbeflächen in Ergänzung des bestehenden Gewerbegebietes bereit zu stellen. Hier soll aufgrund der bisher schon erfolgreich angesiedelten Unternehmen ein Schwerpunkt der Gewerbeansiedlung in Bornheim entstehen. Im Bereich des Bebauungsplans Ro 18 stehen nur noch wenige vermarktbare Grundstücke zur Disposition; es besteht Erweiterungsbedarf. Die Gewerbeflächenansiedlung soll daher in Richtung Autobahn erweitert werden.

Aus Ausgleich für die Flächeninanspruchnahme westlich der A 555 soll östlich der A 555 nur noch eine wesentlich kleinere gewerbliche Fläche im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte restliche Abgrabungsfläche soll statt dessen Grünfläche werden

Damit wird auf einen großen Anteil der im Regionalplan als gewerblichen und industriellen Bereich (GIB) ausgewiesenen Fläche zugunsten eines zusammenhängenden, durchgängigen Grünzuges verzichtet. Es findet eine Schwerpunktverlagerung des Regionalen Grünzuges auf die östliche Seite der Autobahn statt.


Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechpartner zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Monika Bongartz 02222/ 945-261 monika.bongartz@stadt-bornheim.de