Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Sechtem - Bebauungsplan Se 21

Das ca. 21 ha große Plangebiet liegt in der Ortschaft Sechtem. Ziel der Planung ist die Realisierung eines neuen Wohngebietes, ergänzender Nahversorgungseinrichtungen und begleitenden Dienstleistungs- bzw. Infrastruktureinrichtungen.

Das Plangebiet befindet sich in der Ortschaft Sechtem östlich der Bahnhofstraße (Abschnitt L 190) und südlich des Eichholzweges (Abschnitt L 190) und umfasst des Weiteren Flächen für die Anbindung der geplanten  L190n bis zum Anschluss an die K42. Es wird im Osten begrenzt durch die freie Feldflur und entsprechend landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Flächennutzungsplan stellt Wohnbauflächen (W) bzw. gemischte Bauflächen (M) dar.

Das städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes sieht drei größere Bauquartiere, (zwei Wohnquartiere und ein zentrales Nahversorgungsquartier) vor. Insgesamt sind ca. 250 Wohneinheiten geplant. Zentraler Aspekt und Voraussetzung für die Umsetzung der Planung ist zudem der Neubau der Landesstraße L190 als Ortsumgehung.

Das nördliche Quartier reicht von der Geltungsbereichsgrenze im Norden bis zur Erfurter Straße. Dieses wird durch eine aufgelockerte Bebauung aus maximal zweigeschossigen Einfamilienhäusern sowie dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern geprägt. Insgesamt ergibt sich eine gemischte Bebauungsstruktur.

Der südliche Teil der geplanten Bebauung erstreckt sich von der Erfurter Straße bis zur südlichen Plangebietsgrenze. Hier sind Wohnbauflächen geplant, die nach ähnlichen Gliederungsprinzipien wie das oben beschriebene nördliche Wohnquartier strukturiert werden. Im Kern, um einen zentralen Quartiersplatz, sind dreigeschossige Mehrfamilienhäuser und zweigeschossige Reihenhäuser geplant, um eine gewisse bauliche Dichte zu erzeugen. Zudem bilden zweigeschossige Einfamilien- und Doppelhäuser den Übergang zur bestehenden Ortslage bzw. später folgenden zum zweiten Bauabschnitt. Durch die Entwicklung auch von kleineren Gebäudetypologien wird das Spektrum an Wohnformen erweitert, so dass einer möglichst breiten Klientel die Möglichkeit gegeben wird, Wohneigentum zu erwerben.

Ergänzt wird die Planung durch den mittleren, zentral an der Erfurter Straße gelegenen Bereich des Plangebietes. Dort wird in Verbindung mit dem bestehenden Angebot entlang der Willmuthstraße ein Nahversorgungsquartier für die gesamte Ortschaft Sechtem geplant. Es soll ein gemischt genutztes Quartier mit Einzelhandels- und Gewerbenutzungen bzw. ergänzenden Wohnungen im Sinne einer Nutzungsmischung entstehen.

Im Rahmen der Planung entsteht eine tiefgreifende Umgestaltung der bestehenden Strukturen. Der Knotenpunkt Willmuthstraße/ Wendelinusstraße/ Bahnhofstraße/ Erfurter Straße/ Eichholzweg wird zu einem Kreisverkehrsplatz ausgebildet. Der Bereich südlich des neuen Kreisverkehrs wird im Zuge dessen neugestaltet und zu einer öffentlichen Platzfläche entwickelt. Durch die Umgestaltung wird der Bereich um die denkmalgeschützte Wendelinuskapelle aufgewertet und eine klare Eingangssituation zum Friedhof sowie ein adäquater Start- bzw. Endpunkt für die bestehenden gewerblichen Nutzungen im alten Ortsteil an der Willmuthstraße geschaffen.

Im südöstlichen Teilbereich ist eine Fläche für großflächigen Einzelhandel geplant. Hier soll ein Lebensmittelsupermarkt als Vollsortimenter mit einer Gesamtverkaufsfläche von bis zu 1.700 m² entstehen. Die durch die Umsiedlung ermöglichte Erweiterung der Verkaufsfläche des Vollsortimenters führt zu einer Verbesserung der Nahversorgungsfunktion im Ortsteil Sechtem. Der neue Supermarkt bildet den südöstlichen Abschluss des geplanten Nahversorgungsquartiers.

Das geplante Erschließungsnetz besteht aus Wohn- und Sammelstraßen im Trennprinzip sowie Wohnwegen im Mischprinzip. Der Bebauungsplan greift die vorhandene Erfurter Straße als zentral gelegene Haupterschließungsachse in Ost-West-Richtung auf. Diese wird zu einer Sammelstraße ausgebaut. Am westlichen Ende mündet die neue Haupterschließungsachse in einen Kreisverkehr, der den bisherigen Knotenpunkt neu ordnet. Die südliche Bahnhofstraße sowie der Eichholzweg werden zurückgebaut und nur noch partiell für die Erschließung einzelner Wohngebietsteile als Wohnstraße bzw. Fuß- und Radwegeverbindung erhalten.

Östlich mündet die Erfurter Straße auf die L 190 n in einem Kreisverkehr der zukünftig die Hauptzufahrt zum neuen Baugebiet und weiter in die vorhandene Ortslage darstellen soll. Ausgehend von der Erfurter Straße erfolgt die Erschließung der nördlichen und südlichen Wohnquartiere.

Durch die geplante Straßen- bzw. Wegeführung entsteht ein abgestuftes Verkehrsnetz, so dass insgesamt eine konfliktarme und wirtschaftliche Ringerschließung entsteht, die von einzelnen Stichstraßen ergänzt werden.

Am östlichen Rand des Wohngebietes verläuft parallel zur Bebauung eine Fuß- und Radwegeverbindung in Nord-Süd-Richtung, die im Norden an den zurückgebauten Eichholzweg auf Höhe des Elsaßweges und im Süden an die ausgebaute Erfurter Straße anbindet. Die Östlich des geplanten Mischgebietes von der Erfurter Straße abzweigende Planstraße 1 gewährleistet eine Befahrbarkeit mit Bussen. Im Süden des Plangebietes wird zudem ein Anschluss an den südlichen zweiten Bauabschnitt der Machbarkeitsstudie Sechtem-Ost (Se 23) gewährleistet.

Für den Friedhof wird in der Nähe der Trauerhalle ein Parkplatz mit ca. 45 öffentlichen Parkplätzen vorgesehen. Davon sollen einzelne Parkplätze für Carsharing und Elektrofahrzeugladestationen vorgesehen werden. Die Stellplätze, die für das Nahversorgungsquartier notwendig sind, werden direkt von der Erfurter Straße erschlossen. Der entstehende Ziel- und Quellverkehr kann somit direkt abgefangen werden, ohne dass die angrenzenden Wohngebiete von diesem Verkehr belastet werden.

Die geplante Erschließung und Bebauungsstruktur wird ergänzt von einem Freiraumkonzept, das den Prinzipien der dörflichen Entwicklung folgt und damit die bestehende Struktur der Ortschaft Sechtem weiterentwickelt. Innerhalb der bebauten Bereiche bilden die privaten Hausgärten das ein wichtiges Freiraum- bzw. grünplanerisches Element. Zudem entstehen im Bereich des neu entstehenden Siedlungsrandes mehrere Frei- und Grünflächen mit unterschiedlichen Funktionen. Sie bilden einen Abschluss- bzw. Übergang zur freien Landschaft. Neben einer Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes und zur Erholung dienen die Grünflächen zum Ausgleich der Eingriffe in den Naturhaushalt. Hier ist zudem ein in die Freifläche integrierter Naturspielplatz auf einer Fläche von ca. 1.000 m² vorgesehen. Der bestehende Friedhof wird in die Planung integriert und dient damit als zentrale Grünfläche am Übergang der bestehenden Ortschaft zum neuen Siedlungsteil.

Hinweis:

Zur Umsetzung der Planung ist zur Bodenordnung ein Verfahren der städtebaulichen Umlegung notwendig.

Die Stadt Bornheim ist an einer Vermarktung von Grundstücken nicht beteiligt, eine zentrale Vermarktung durch die Stadt Bornheim ist nicht vorgesehen. Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan, Bauträger sind nicht beteiligt.

Eine Interessiertenliste wird seitens der Stadt Bornheim nicht geführt.

Aus Datenschutzgründen können keine Informationen über Eigentümerinnen bzw. Eigentümer weitergegeben werden.

Interessierte müssen sich ggf. eigeninitiativ mit den Grundstückseigentümern oder Grundstückseigentümerinnen in Verbindung setzen.

Ãœbersichtsplan
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Maximilian Probierz, Telefon: 02222/945-250, E-Mail: Maximilian.Probierz@Stadt-Bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 06.12.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.03.2015, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 14.01.2016 - 15.02.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 30.10.2019, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 06.02.2020 - 10.03.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.09.2021, Beschluss zur Aktualisierung der Planunterlagen

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge