Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Waldorf - 2. Satzungsänderung im Stadtteil Waldorf
Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Waldorf an der Blumenstraße (L 183) zwischen Dahlienstraße und Guter Hirtpfad und umfasst die Flurstücke 200, 201 und 202 der Flur 12.
Anlass der Satzungsänderung ist die Notwendigkeit einer ortsansässigen Elektrofirma einen Ersatzstandort zu suchen, da auf dem bisherigen Firmensitz an der Ecke Blumenstraße/ Dahlienstraße keine Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Die o.g. Flurstücke an der Blumenstraße eignen sich für die vorgesehene Nutzung; zudem besteht für das Unternehmen der Vorteil einer nur geringfügigen räumlichen Standortverlagerung. Die bestehende Satzung ermöglicht jedoch nicht die für das Neubauvorhaben erforderliche Bautiefe, so dass über die 2. Satzungsänderung in der Ortschaft Waldorf die Realisierung des Vorhabens ermöglicht werden soll.
Übersichtskarte
Ansprechpartner zum Plan
| Name |
Telefon |
E-Mail |
| Herr Lars Feltens |
02222/ 945-312 |
lars.feltens@stadt-bornheim.de |