Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Hersel - Bebauungsplan Bornheim Nr. 206 - 3. Änderung + 1. Erweiterung

Der bestehende Bebauungsplan Bornheim Nr. 206 wird erweitert und geändert, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Einklang mit den übergeordneten Planungen (Regionalplan, FNP, Landschaftsplan) zu gewährleisten. Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorhabenbezogene Errichtung von drei Wohngebäuden mit ca. 30 Wohneinheiten in 2 Bauabschnitten.
Desweiteren ist die angebotsorientierte Abrundung von Wohnbaugrundstücken, die Nachnutzung des Sportplatzes als extensive Parkanlage und Festplatz sowie der Ausbau der Bayerstraße als Anliegerstraße mit verkehrsberuhigtem Charakter Ziele der Planung.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Bernd Joerdell, Telefon: 02222/ 945-313, E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 17.11.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.11.2011, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 19.01.2012 - 15.02.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 31.01.2012, Einwohnerversammlung
  • 06.12.2012, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 24.01.2013 - 25.02.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 10.10.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 29.01.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge