Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Hemmerich - Bebauungsplan Hm 01 - 2. Änderung

Der Plangeltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Hm 01 liegt in der Ortschaft Hemmerich. Er umfasst die rückwärtigen Grundstückteile der zwischen der Rösberger Straße und der Effelsbergstraße gelegenen Flurstücke 274, 275, 276, 277 und 278 der Flur 4 in der Gemarkung Kardorf - Hemmerich. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1.350 m².

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Hm 01 weist die Fläche als private Grünfläche aus.

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes. Die Festsetzungen ermöglichen eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser. Die Erschließung erfolgt über die Effelsbergstraße.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Bernd Joerdell, Telefon: 02222/ 945-313, E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 06.11.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB
  • 06.11.2014, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 07.01.2015 - 05.02.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 18.06.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.07.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge