Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

zurück

Rahmenplanung Bornheim-West

Im Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim ist im Westen von der Ortschaft Bornheim eine ca. 20 ha große Wohnbaufläche dargestellt. Die Fläche zeichnet sich durch eine gute Zuordnung zu den Nahversorgungseinrichtungen aus. Erschlossen wird sie über den Sechtemer Weg (K 42) und über die Königstraße.

Auf Grund der Größe des zu entwickelnden Gebietes als Erweiterung der Ortschaft Bornheim bot sich die Aufstellung eines Rahmenplanes an. Ein Rahmenplan ist ein informeller Plan, eine Zwischenstufe zwischen Flächennutzungsplan und nachfol-genden Bebauungsplänen.

Der Rahmenplan Bornheim-West dient der Entwicklung von Wohnbauflächen und beinhaltet einen Vorschlag für einen neuen Kindergartenstandort. Die Planung kon-zentriert sich auf folgende städtebauliche Aufgaben:
• Darstellung der Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben
• Analyse von Restriktionen (Immissionen, Altlasten, Natur- u. Artenschutz, etc.)
• Erstellung von drei Bebauungsvorschlägen als Diskussionsgrundlage
• Bebauungs- und Erschließungskonzept als Lösungsentwurf
• Bildung von Bauabschnitten für nachfolgende Bebauungspläne

Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 05.07.2012 über den Entwurf der Rahmenplanung Bornheim-West beraten und beschlossen, den Plan im Rahmen einer Einwohnerversammlung der Öffentlichkeit vorzustellen.

Nach Ãœberarbeitung der Rahmenplanung wurde sie am 18.06.2015 beschlossen.

Übersichtsbild
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Ina Breuer, Telefon: 02222/945-253, E-Mail: ina.breuer@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 05.07.2012, Beschluss Einwohnerversammlung
  • 25.10.2012, Einwohnerversammlung
  • 25.10.2012 - 23.11.2012, Abgabe von Stellungnahmen zur Planung
  • 18.06.2015, Beschluss

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge