Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Roisdorf - Bebauungsplan Ro 17 (nichtig)

 

Am 04.04.2017 wurde der Bebauungsplan Ro 17 vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam beschlossen. Er ist somit nichtig! Es ist geplant, in einem neuen Verfahren den Bebauungsplan Ro 17 neu aufzustellen. 

Ziel des Bebauungsplanes Ro 17 war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einkaufszentrums mit einer Gesamtverkaufsfläche von 13.500 m².

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Bernd Steinborn, Telefon: 02222/ 945-318, E-Mail: bernd.steinborn@stadt.bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 06.05.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.07.2012, Beschluss zur Ãœberleitung in ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
  • 05.07.2012, Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a (3) BauGB
  • 13.09.2012 - 12.10.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.09.2012, Einwohnerversammlung
  • 28.05.2013, Beschluss zur Erweiterung des Plangebietes
  • 28.05.2013, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 27.06.2013 - 26.07.2013, Öffentliche Auslegung gem. §3(2) BauGB
  • 03.12.2013, Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
  • 06.01.2014 - 20.01.2014, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
  • 27.03.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 25.06.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge