Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Bornheim - Bebauungsplan Bo 15

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche, welche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer LVR- Förderschule an diesem Standort schafft.

Das Plangebiet umfasst die Parzellen Nrn. 305, 306, 307, 9 und teilweise 308, Flur 25 in der Gemarkung Bornheim-Brenig.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Bo 15
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Laura Schneidenbach, Telefon: 02222/ 945-256, E-Mail: laura.schneidenbach@stadt-bornheim.de
  • Herr Andreas Erll, Telefon: 02222/945-259, E-Mail: andreas.erll@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 25.03.2010, Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB
  • 25.03.2010, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 27.04.2010 - 26.05.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 20.10.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge