Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Roisdorf - Bebauungsplan Ro 24

Das Bebauungsplangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,47 ha und befindet sich im südöstlichen Bereich von Roisdorf. Nordöstlich und nordwestlich grenzt der Bebauungsplan an die Straße Rosental und Raiffeisenstraße. Darüber Hinaus verläuft in ca. 100 m Entfernung die Gemeindegrenze zwischen der Stadt Bornheim und der Gemeinde Alfter.

Bereits in den 90’er Jahren entwickelte die Stadt Bornheim in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Alfter ein interkommunales Gewerbeparkkonzept Bornheim - Süd / Alfter - Nord, welches u.a. auch die Flächen des Plangebietes miteinschließt. Mit den angrenzenden Bebauungsplänen Ro 18, Ro 18.1, Ro 19, Ro 19.1 sowie Ro 20 ist der Gewerbepark auf dem Bornheimer Stadtgebiet zwischenzeitlich fast vollständig realisiert und vermarktet. Durch die Ausweisung der vorliegenden Gewerbegebietsfläche soll der vorhandene Bedarf an gewerblichen Flächen in der Stadt Bornheim gedeckt werden.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Bernd Joerdell, Telefon: 02222/ 945-313, E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 30.03.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.03.2017, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 04.05.2017 - 31.05.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 26.04.2018, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 21.06.2018 - 27.07.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 13.12.2018, Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
  • 21.02.2019 - 06.03.2019, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
  • 10.07.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.09.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge