Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Sechtem

Der Planbereich umfasst die Fläche der Biogasanlage im Osten von Sechtem. Die dort bislang erzeugte Biogasmenge und die bisherige Gesamtfeuerungswärmeleistung unterliegt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 BauGB. Hierin werden die jährliche Gesamtfeuerungswärmeleistung der Anlage auf 2 MW und die jährlich erzeugbare Biogasmenge auf 2,3 Mio. m³ beschränkt. Die Anlage wurde unter Beschränkung dieser Werte als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich eingestuft.

Der Betreiber der Biogasanlage in der Ortschaft Sechtem sieht sich aufgrund von gesetzlichen Vorgaben gezwungen, die Speicherkapazitäten für seine Anlage zu erhöhen, da sich die Ausbringzeiten für umgesetzte Substrate verkürzt haben. Entsprechend ist der Bau zweier zusätzlicher Endlager erforderlich.
Durch Umnutzung des bisherigen Endlagers beabsichtigt der Betreiber des Weiteren, die Gesamtfeuerungswärmeleistung der Anlage von 2 MW auf 3,25 MW und die jährlich erzeugbaren Biogasmenge auf ca. 4,8 Mio. m³ erhöhen.

Eine Erhöhung der Werte erfordert daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 3 Hektar.

Ãœbersichtsplan
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Maximilian Probierz, Telefon: 02222/945-250, E-Mail: Maximilian.Probierz@Stadt-Bornheim.de
  • Herr Andreas Erll, Telefon: 02222/945-259, E-Mail: andreas.erll@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 17.12.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB