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Plandetails

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 40 "Poilstraße/K35n"-1. vereinfachte Änderung im Gemeindeteil Osterbönen

Dieser Plan ist seit dem 31.10.2008 rechtsverbindlich.

Um einen auch bezogen auf die möglichen Baukörperhöhen angemessenen Abstand der baulichen Anlagen zum Straßenraum bzw. den angrenzend festgesetzten Grünstrukturen zu sichern, wurde im rechtskräftigen Bebauungsplan ein Mindestabstand von 8,0 m zu den Grenzen der Bauflächen eingehalten. Im Sinne eine unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten intensiveren Ausnutzung der Bauflächen soll dieser Abstand nunmehr reduziert werden.


Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 40 "Poilstraße/K 35n" - 1. vereinfachte Änderung -

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Elisabeth Frieling 02383-933306 elisabeth.frieling@boenen.de