Bochumer Bebauungspläne

0830 - Herner Straße / Bulksmühle -

Bebauungsplan Nr. 830
- Herner Straße/Bulksmühle -
für ein Gebiet westlich der Herner Straße, südlich der Poststraße und östlich der Bulksmühle

Mit dem Bebauungsplan Nr. 830 soll gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB die Steuerung des Einzelhandels im Planbereich zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche und im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung erfolgen. Zur Umsetzung der Zielvorgaben des städtebaulichen Entwicklungskonzepts gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Masterplan Einzelhandel) wird die Einzelhandelsnutzung in diesem Bereich für solche Einzelhandelsbetriebe, die Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit vorhandener zentraler Versorgungsbereiche in Bochum haben, gemäß § 9 Abs. 2a BauGB eingeschränkt.

Übersichtsbild

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

  • Bebauungsplan Nr. 830 (PDF, 751,96 KB)Mit dem Bebauungsplan Nr. 830 soll gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB die Steuerung des Einzelhandels im Planbereich zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche und im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung erfolgen. Zur Umsetzung der Zielvorgaben des städtebaulichen Entwicklungskonzepts gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Masterplan Einzelhandel) wird die Einzelhandelsnutzung in diesem Bereich für solche Einzelhandelsbetriebe, die Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit vorhandener zentraler Versorgungsbereiche in Bochum haben, gemäß § 9 Abs. 2a BauGB eingeschränkt.

    Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung wird ab sofort im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer 1.0.210 (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten.
  • Begründung (PDF, 857,70 KB)
  • Xplan GML Bebauungsplan Nr. 830 (GML, 3,84 KB)
  • Umring_Shape (ZIP, 1,37 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme

Verfahrensschritte

  • 21.12.2004, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.06.2007, Beschluss der Durchführung im beschleunigten Verfahren
  • 10.09.2007 - 01.10.2007, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.03.2012, Bekanntmachung Inkrafttreten
  • 28.03.2012, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Herr Dirk Jamma, Telefon: 0234/910 - 2513, E-Mail: DJamma@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.