Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 -Tippelsberg / Berger Mühle - und des Bebauungsplans Nr. 351 - Ölbachtal Teilgebiet Bochum I -
Um entsprechende Flächen zum Waldausgleich zur Verfügung stellen zu können, soll das derzeit noch einer Aufforstung entgegenstehende Planungsrecht in den drei Teilbereichen A bis C des Geltungsbereichs des bestehenden Bebauungsplans Nr. 344 sowie in dem Teilbereich des Geltungsbereichs des bestehenden Bebauungsplans Nr. 351 aufgehoben werden, das hier derzeit noch Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Nach erfolgter Aufhebung können entsprechende Aufforstungen erfolgen.
Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung
- Kurzbegründung Teilaufhebung BP 344 und 351 (PDF, 640,02 KB)
- Übersicht aufzuhebende Teilbereiche Bebauungsplan Nr. 344 (PDF, 3,66 MB)
- Übersicht aufzuhebender Teilbereich Bebauungsplan Nr. 351 (PDF, 4,52 MB)
- Übersichtskarte Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 344 (PDF, 6,33 MB)
- Übersichtskarte Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 351 (PDF, 1,26 MB)
- Luftbild Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 344 (PDF, 3,49 MB)
- Luftbild Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 351 (PDF, 3,19 MB)
- StadtplanTeilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 344 (PDF, 4,49 MB)
- StadtplanTeilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 351 (PDF, 958,19 KB)
- amtsblatt_11_2024 (PDF, 1,43 MB)Amtsblatt_11_2024
Verfahrensschritte
- 30.01.2024, Beschluss zur Durchführung eines Verfahrens zur Teilaufhebung
- 19.02.2024, Bekanntmachung zur Durchführung eines Verfahrens zur Teilaufhebung
- 18.03.2024, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- 18.03.2024 - 19.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 18.03.2024 - 19.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
Ansprechperson
- Frau Laura Tennie, Telefon: 0234 / 910 - 2562, E-Mail: LTennie@bochum.de
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Teilaufhebung von
Weitere Informationen
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Bochumer Gestaltungsgrundsätze
Die Stadt zuerst - Das Ensemble vor dem Einzelprojekt
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Flächennutzungsplan (GFNP)
Informationen zur Städteregion Ruhr und zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan
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Wohnraumförderung
Hinweise zur Förderung für Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen usw.
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Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße
19
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Bochum
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Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.
Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.