Bochumer Bebauungspläne

0949 - Hochschule Bochum -

Bebauungsplan Nr. 949
- Hochschule Bochum -
für ein Gebiet südlich der Lennershofstraße und der Universitätsstraße, westlich der
Konrad-Zuse-Straße und östlich der Ruhr Universität Bochum

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Flächen der Hochschule Bochum und der angrenzenden Bereiche zwischen Ruhr-Universität und Technologiequartier auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes neu zu ordnen und städtebaulich aufzuwerten. Die Stadträume sollen qualifiziert und hinsichtlich ihrer Nutzungen (z.B. Bildung, Forschung, Dienstleistungen und Freiraumverbund) entsprechend gegliedert werden.

Die Auswirkungen zur Erschließung des Plangebietes werden unter Berücksichtigung der Verlängerung der Campuslinie U 35 und des integrierten Mobilitätskonzepts Campus Bochum unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten im weiteren Verfahren geprüft und bewertet. In diesem Zusammenhang werden auch die angrenzenden Planungen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 895 - Lennershof - sowie die östliche Erweiterung der RUB analysiert und entsprechend berücksichtigt, mit dem Ziel, ein gesamtheitliches, schlüssiges Verkehrs- und Parkaumkonzepts zu erreichen.

Übersichtsbild

Übersichtsplan ungefährer Geltungsbereich

Unterlagen zum Verfahren

Verfahrensschritte

  • 03.07.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.08.2013, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Herr Klaus Limpert, Telefon: 0234/910 - 1219, E-Mail: Limpert@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.