0859 - Limbeckstraße -
Bebauungsplan Nr. 859 - Limbeckstraße - für das Gebiet des Grundstücks Limbeckstraße 63/65 Im Planverfahren soll geklärt werden, in welchem Umfang und in welcher räumlichen Lage Wohnbebauung aus stadtgestalterischen und stadtentwicklungsplanerischen Aspekten verwirklicht werden kann. Die Ansiedlung von zentrenrelevantem Einzelhandel soll auf Grundlage des Masterplans Einzelhandel in Bochum unterbunden werden.
Karte zum Aufstellungsbeschluss
- Karte zum Aufstellungsbeschluss (PDF, 675,27 KB)Die Karte zum Aufstellungsbeschluss wird ab sofort im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer 1.0.210 (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten.
- Umring_Shape (ZIP, 1,09 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme
Anfahrt / Öffnungszeiten
- Anfahrt / Öffnungszeiten (Externer Link)
Verfahrensschritte
- 24.10.2006, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 08.11.2006, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Ansprechperson
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
Weitere Informationen
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Bochumer Gestaltungsgrundsätze
Die Stadt zuerst - Das Ensemble vor dem Einzelprojekt
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Flächennutzungsplan (GFNP)
Informationen zur Städteregion Ruhr und zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan
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Wohnraumförderung
Hinweise zur Förderung für Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen usw.
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Aktuelle Grundstücksinserate
Auskünfte zu Grundstücksangeboten der Stadt Bochum
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Wer kann mir weiterhelfen?
Postanschrift:
Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum
Adresse / Kontakt
Amt für Stadtplanung und WohnenPlanauslage
Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße
19
44777
Bochum
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.
Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.