Der Bebauungsplan überplant eine Teilfläche des ehemaligen Sanierungsgebietes "Rünthe I". Bei der Aufstellung der Bebauungspläne für das Sanierungsgebiet ist der Grundgedanke der Erhaltung des typischen Siedlungsbildes vorherrschend. Dabei ist Ziel des Bebauungsplanes, für die Bewohner dieser Siedlung angemessene Wohnverhältnisse zu schaffen und das Bild des geschlossen wirkenden Siedlungscharakters bis heute zu erhalten.
Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans wurden die gestalterischen Festsetzungen im Bebauungsplan aufgehoben. Es wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplans eine separate Baugestaltungssatzung erstellt und beschlossen.