Kann ich mein Grundstück zwei- oder dreigeschossig bebauen? Ist ein Pultdach erlaubt? Wo kann ich meine Anregungen zu den laufenden Planungen der Kreisstadt abgeben?
Wofür bisher der Gang ins Rathaus erforderlich war, genügen nun ein paar Klicks.
Über das Online-Portal der Abteilung für Planung, Erschließung und Umwelt können beispielsweise Bau- oder Kaufinteressierte,
Architekten und Bauträger Informationen zur Bebauungsmöglichkeit von Grundstücken erhalten. Jeder Bürger kann zu
laufenden Planverfahren Informationen einholen und im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen
Öffentlichkeitsbeteiligungen innerhalb einer Frist Stellungnahmen abgeben.
Wählen Sie auf der Stadtkarte einen Stadtteil aus und Sie erhalten einen Übersichtsplan mit allen dort vorhandenen Bebauungsplänen zum Anklicken. Zurzeit sind für das gesamte Bergheimer Stadtgebiet ca. 120 Bebauungspläne digital hinterlegt. Dieses Archiv wird fortlaufend ergänzt; ältere Bebauungspläne werden sukzessive digitalisiert und zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass das Archiv rechtskräftiger Bebauungspläne keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Zum Teil bestehen für bereits online verfügbare Bebauungspläne rechtskräftige Änderungen, die noch nicht digital zur Verfügung stehen. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich über die Stadtverwaltung bei der Bauaufsicht oder bei der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt.