Bergheim

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Antrag der RWE Power AG auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 - 2030

Die RWE Power AG hat im Zuge der Fortführung der Braunkohlengewinnung im Tagebau Hambach den Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 - 2030“ gestellt. Das Abbauvorhaben des Tagebaus Hambach ist 1978 begonnen worden. Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel fortlaufend abgesenkt werden. Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde.

 

Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis mit den zugehörigen Unterlagen liegt für einen Monat in der Zeit vom 24.6.2019 bis einschließlich 23.7.2019 während der Dienststunden

 

montags bis mittwochs 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr,
donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 17:45 Uhr,
freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr

 

in der Stadtverwaltung der Kreisstadt Bergheim
(6 - Stadtentwicklung, 6.1 - Planung und Umwelt, Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim, Flurbereich 1. Etage, Altes Rathaus)
zur Einsichtnahme aus.

 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis einschließlich zum 6.8.2019 bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25 in 44135 Dortmund oder bei der Auslegungsstelle der Kreisstadt Bergheim (6 - Stadtentwicklung, 6.1 - Planung und Umwelt, Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim, Flurbereich 1. Etage, Altes Rathaus) schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen vorbringen.

 

Diese Bekanntmachung sowie der Antrag mit den zugehörigen Unterlagen können auch im Internet unter http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/bekanntmachungen/index.php eingesehen werden.

 

Ansprechperson

Frau Kerstin Hoffmann,  02271/89-680

Verfahrensschritte

  • 24.06.2019 - 23.07.2019, Öffentliche Auslegung

Anhänge

Plandarstellung

Bekanntmachungen