Bebauungsplan 038.1/Bm - 2. Änderung - "Kaufhaus Am Jobberath"
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38.1/BM ist im wesentlichen durch eine geänderte Erschließungssituation gegenüber den bisherigen Überlegungen bedingt. Darüber hinaus verfolgt die Änderung die Zielsetzung, im Bereich des Jobberaths das Angebot an Einzel-
handelsflächen zu vergrößern. Mit einer Steigerung des Angebotes in diesem Bereich wird
ein wichtiges Sanierungsziel verfolgt, das "Städtchen" und insbesondere das Gebiet bis zum Aachener Tor zu stärken.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 22.09.1980, Aufstellungsbeschluss
- 10.10.1980 - 10.11.1980, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 15.06.1983 - 18.07.1983, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 21.08.1989 - 22.09.1989, Erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 25.11.1991, Satzungsbeschluss
- 27.03.1992, Rechtsverbindlichkeit
Anhänge
Bebauungsplandarstellung (pdf)
- BP 38.1_BM_2.Änd. (PDF, 29,34 MB)
Textliche Festsetzungen
- BP 38.1_BM_2.Änd._Textliche Festsetzung (PDF, 2,67 MB)
Begründung
- BP 38.1._BM_2.Änd._Begründung (PDF, 2,88 MB)