Bergheim

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Flächennutzungsplan - 141. Änderung - Stadtteil Glessen - "Glessener Mühlenhof"

Städtebauliche Zielsetzung ist es, mit der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Bergheim - Stadtteil Glessen - "Glessener Mühlenhof" die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die planungsrechtliche Absicherung des bestehenden Erlebnisbauernhofes Glessener Mühlenhof im Rahmen eines Bebauungsplanes vorzubereiten. 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung 

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf.

Ansprechperson

Herr Mathias Dieckmann,  02271 89-633
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 22.11.2021, Aufstellungsbeschluss
  • 09.05.2022 - 03.06.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 25.04.2024, Beschluss über die erneute frühzeitige Unterrichtung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 29.04.2024, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
  • 29.04.2024, Aufstellungsbeschluss
  • 21.05.2024 - 12.06.2024, Erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Abwägung der während der Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Gutachten

Bekanntmachung