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Gemeindeplanung in Beelen

Plandetails

Öffentlichkeitsbeteiligung
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(26.04.2024 - 17.05.2024)
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Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplanung der Gemeinde Beelen Runde 4

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutz-gesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Ge-biete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen

- strategische Lärmkarten zu erstellen, • die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu infor-mieren,

- Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Um-welteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind, und

-  die EU-Kommission über die Schallbelastung, die Betroffenheit der Bevölkerung und die ge-troffenen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.

Die Kommunen werden in der Richtlinie verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Derzeit wird die vierte Runde bearbeitet, die bis spätestens 18. Juli 2024 abgeschlossen sein muss. Nach diesem Zeitpunkt sind bestehende Lärmaktionspläne nach § 47d Absatz 5 BImSchG grundsätzlich bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsitua-tion zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Spätestens auf Basis der Lärmkartierung 2027 fällt die nächste Überprüfung bis 18. Juli 2029 an.

Ansprechperson

  • Herr Marco Winzer, Telefon: 02586-887/26, E-Mail: winzer@beelen.de

Verfahrensschritte

  • 27.10.2023 - 01.12.2023, Frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit
  • 26.04.2024 - 17.05.2024, Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Phase 2)

Anhänge