Die Gemeinde verfolgt mit der vorliegenden 4. Änderung des Bebauungsplans Nordhues-Büsche
das Ziel, eine planerische Grundlage für das angestrebte Vorhaben zu schaffen. Zudem sollen im
Sinne der Innenentwicklung innerhalb des gesamten Plangebiets Nachverdichtungsmöglichkeiten
im baulichen Bestand zugelassen werden. Grundsätzlich wird eine Nachverdichtung im Innenbereich
als städtebaulich sinnvoll erachtet, Voraussetzung ist dabei eine weiterhin angemessene
Einbindung in das Umfeld und die Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange. Ziel ist es, maßvolle
Ausbauten der Wohngebäude zuzulassen, die sich in das städtebauliche Umfeld einfügen
und den Charakter des Quartiers nicht wesentlich verändern. Gleichzeitig sollen die Anwohner
mehr Flexibilität in der Ausnutzung ihrer Grundstücke erhalten.