Lärmaktionsplan Runde 4

Die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen beruht auf der Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie), die im Jahr 2005 durch Novellierung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Regelungen dazu finden sich seither in den §§ 47 a bis 47 f BImSchG. Die wesentlichen Aufgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten (§ 47 c BImSchG) und die Verminderung und Vermeidung von Umgebungslärm durch Lärmaktionspläne (§ 47 d BImSchG). Ziel der Richtlinie ist es, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern.

Gemäß § 47 b BImSchG bezeichnet der Begriff „Umgebungslärm“ belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Aus den Begriffsbestimmungen des § 47 b BImSchG wird für Beckum der Bedarf einer Lärmaktionsplanung bezogen auf Hauptverkehrsstraßen (Bundesfernstraßen, Landesstraßen oder sonstige grenzüberschreitende Straßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr) und Haupteisenbahnstrecken (mit mehr als 30 000 Zügen pro Jahr) abgeleitet. In Nordrhein-Westfalen wurde die Aufstellung der Lärmaktionspläne grundsätzlich als Pflichtaufgabe an die Kommunen weitergegeben. Die Zuständigkeit für die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen für Schienenwege wurde auf das Eisenbahn-Bundesamt übertragen. Der im Jahr 2007 begonnene Prozess erfolgte dazu bislang in 3 Runden. Der Lärmaktionsplan der Runde 3 wurde vom Rat der Stadt Beckum in seiner Sitzung am 25.03.2021 beschlossen. Die Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Lärmaktionsplanung der Runde 4 muss bis spätestens 18.07.2024 abgeschlossen sein. Für die Erarbeitung des Lärmaktionsplans Runde 4 hat die Stadt Beckum einen externen Auftrag an das Ingenieurbüro RP Schalltechnik aus Osnabrück vergeben.

Zwischen dem 30. November 2023 und dem 12. Januar 2024 hatte die Öffentlichkeit erstmals die Gelegenheit, die bis dahin erarbeiten Unterlagen (Analyse der Lärmkartierung) einzusehen und Stellungnahmen zur Problemlage abzugeben (1. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung). Insgesamt wurden 3 Stellungnahmen abgegeben, die bei der weiteren Erarbeitung berücksichtigt wurden. Vom 13. Mai bis einschließlich 27. Mai 2024 erhält die Öffentlichkeit nun die Gelegenheit zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Runde 4 (abrufbar weiter unten unter Plandetails) Stellung zu beziehen (2. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung).

Es gilt zu beachten, dass die für die Lärmkartierung des Landes NRW verwendeten Verkehrsbelastungsdaten eine Hochrechnung auf das Jahr 2019 darstellen. Die im Jahr 2021 seitens Straßen NRW erhoben Verkehrsdaten weichen davon insofern ab, als dass sie insgesamt niedriger als die in der Lärmkartierung verwendeten Verkehrsbelastungen ausgefallen sind. Das hat aus Sicht des Gutachters dazu geführt, dass in Runde 4 planerische Eingriffe in den Verkehrsablauf, Verkehrsverbote oder Geschwindigkeitsbeschränkungen ausscheiden. Es wird daher ausschließlich auf die Maßnahmen der Stufe 3 verwiesen, die demnach weiterhin gelten sollen. Der Lärmaktionsplan der Runde 3 ist daher ebenso unter Plandetails weiter unten abrufbar.

Für die Schienenstrecken werden die Ergebnisse des Eisenbahn-Bundesamtes im Lärmaktionsplan der Stadt Beckum dargestellt. Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan Schiene sind auf der Website des Eisenbahn-Bundesamts bereitgestellt.

 

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Plandetails

Entwurf Lärmaktionsplan Runde 4