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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

6/98 Oberpreuschwitz / Am Wald im Stadtteil Oberpreuschwitz

Zweck der Aufstellung eines Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. S. Heisinger0921 251324Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 24.02.1999, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.02.2000, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.07.2000, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge