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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

6/15 Feuerwehrgerätehaus Süd im Stadtteil Destuben

Die Freiwillige Feuerwehr Bayreuth beantragt den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Süd an der Thiergärtner Straße für die Abt. Oberkonnersreuth, Thiergarten und die Freiwillige Feuerwehr Wolfsbach. Der geplante Standort des gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses entspricht den Erfordernissen hinsichtlich der einzuhaltenden Hilfsfristen nach Nr. 1.1 der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBek-BayFwG). Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 20.11.2014 einstimmig die Notwendigkeit zur Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses anerkannt. Der Standort befindet sich an der Thiergärtner Straße Abzweig Panzerteichweg, gegenüber der Einmündung Fürsetzer Straße. Das Grundstück wird landwirtschaftlich genutzt und liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Vor Errichtung des Feuerwehrgerätehauses sind die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen. Das Grundstück soll als Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr umgewidmet werden. Ziel der o. g. Verfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehren Bayreuth und Wolfsbach für die Ortsteile Thiergarten, Destuben und Oberkonnersreuth zu schaffen.

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Dipl.-Ing. (FH) Ch. Pliogas0921 251278Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 16.03.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.04.2016 - 17.05.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 31.07.2017 - 18.09.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 20.12.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 14.12.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge