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Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan

1/16 Wohngebiet Untere Rotmainaue (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 10/78-14/20 und Nr. 8/78) im Stadtteil Herzoghöhe

Der Stadtteil "Herzogmühle" liegt im Nordwesten der Stadt und wurde bereits in den Jahren 1959-1962 von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft als Wohngebiet entwickelt. In den vergangenen Jahren ist es an den Gebäuden zu zahlreichen Bauschäden gekommen, die einen Abriss oder eine umfassende Sanierung der gesamten Siedlung erforderlich machten. Aus Sicht des Stadtplanungsamts eignet sich das brachliegende Grundstück aufgrund der besonderen stadträumlichen Lage mit direkter Anbindung an die Mainauen bzw. Innenstadt für die Entwicklung einer neukonzipierten Wohnsiedlung mit viel Grün- und Freiraumqualitäten. Mit einer informellen Rahmenplanung wurde die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Wohnsiedlung Herzogmühle geprüft. Um diese Planung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 11.05.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.06.2016 - 18.07.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 02.01.2017 - 02.02.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 21.08.2017 - 22.09.2017, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 20.12.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 12.01.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge