Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01c Neu-Listernohl, 16. vereinfachte Änderung

Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat in der Sitzung am 11.09.2017 den Beschluss gefasst, die 16. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1c "Neu-Listernohl" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Inhalte der 16. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1c „Neu-Listernohl“ sind im Wesentlichen die Erweiterung der Baugrenzen um eine Nachverdichtung der vorhandenen Wohnbebauung zu ermöglichen und die Festsetzung einer Mischverkehrsfläche.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

 

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 11.09.2017, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 27.11.2017 - 27.12.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  • 21.03.2018, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 22.06.2018, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge