Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
36 Kehlberg, 5. vereinfachte Änderung

Der Ausschuss für Planung und Umwelt der Hansestadt Attendorn hat in seiner Sitzung am 16.10.2017 die Einleitung des Verfahrens zur 5. verein-fachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Kehlberg" und die Beteili-gung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB am Verfahren der öffentlichen Auslegung beschlossen.

Inhalt der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Kehlberg" sind im Wesentlichen die Erweiterung der Baugrenzen, die Aufhebung der Wandhöhen zugunsten einer neu festzusetzenden Firsthöhe, die erstmalige Festsetzung der Geschossflächenzahl und Festsetzungen zur Begrünung.

Geltungsbereich der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 "Kehlberg"

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 16.10.2017, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 22.11.2017 - 22.12.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  • 22.11.2017 - 22.12.2017, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  • 31.01.2018, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 02.06.2018, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge