Wohnbaulandkataster in der Stadt Arnsberg

...weiterführende Informationen


Alle Angaben wurden nach bestem Wissen der Stadt Arnsberg erstellt und die gezeigten Karten werden in vierteljährlichem Abstand aktualisiert, d. h., die erteilten Baugenehmigungen werden berücksichtigt und die betreffenden Grundstücke aus dem Kataster herausgenommen. Die Aufnahme von Flächen in das Wohnbaulandkataster erfolgt nach sorgfältiger Prüfung der örtlichen Gegebenheiten. Unvorhersehbare Umstände können aber dazu führen, dass in Einzelfällen eine Flächen nicht sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar ist. Die Darstellungen des Katasters erfolgen deshalb ohne Gewähr; eine Haftung kann nicht übernommen werden. Insbesondere kann die tatsächliche Größe eines Baugrundstückes, z. B. bei großen Flurstücken mit dargestellter, möglicher Parzellierung, von den Angaben in den Tabellen abweichen. Wir bitten hier um Ihr Verständnis.

Grundsätzlich entbindet die Darstellung der Grundstücke im Wohnbauland nicht davon, eine Baugenehmigung für das Grundstück zu beantragen. Die hierfür notwendigen Kartengrundlagen erhalten Sie über den Hochsauerlandkreis. Informationen zur genauen Ausgestaltung des Baurechts vor Ort (z. B. Gestaltung der Gebäude) und Antworten auf weitergehende Fragen erhalten Sie durch den Fachdienst Bauen|Wohnen|Denkmale bzw. den Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung.

Bei Fragen zu Grundstückspreisen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Immobilienbewertung und Geodatenservice weiter.

Ob und falls ja, zu welchen Bedingungen ein Grundstückseigentümer zu einem Verkauf eines hier gezeigten Grundstückes bereit ist, muss der Interessent selbst klären.

Sollten Sie als Grundstückseigentümerin bzw. -eigentümer feststellen, dass Ihr Grundstück im Wohnbaulandkataster dargestellt ist, Sie damit aber nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an das Fachbereichsbüro Planen|Bauen|Umwelt. Bei der nächsten Aktualisierung wird sodann Ihr Grundstück nicht mehr im Wohnbaulandkataster dargestellt.