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Stadtentwicklung / Stadtplanung
Grundlagen der Stadtplanung

 Was ist ...

 Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpartner/in.

Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

Um sich die Dokumente im DWF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Autodesk® DWF TM der Firma Autodesk GmbH.

 Behörden

Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Fachbereichs Stadtplanung der Stadt Ahaus. Hier finden Sie Informationen zu Aufgaben des Fachbereichs Stadtplanung, zu aktuellen Themen der Stadtplanung und Stadtentwicklung, zu Terminen und Verfahren laufender Bauleitplanverfahren sowie Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen.

Im Rahmen der Bauleitplanung haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv an der Entwicklung unserer Stadt zu beteiligen. Diese sog. Öffentlichkeitsbeteiligung wird seit dem 1. Januar 2005 ergänzend online durchgeführt. Sie erreichen das Bürgerportal über die nebenstehende Rubrik »Bauleitplanung/Öffentlichkeitsbeteiligungen«. Sämtliche Planungsinformationen stehen Ihnen hier online zur Verfügung. Für Ihre Stellungnahme nutzen Sie bitte das mit den einzelnen Bauleitplanverfahren verknüpfte Beteiligungsformular.

Sie können uns auch persönlich erreichen. Eine Übersicht der zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Fachbereichs Stadtplanung finden Sie unter der nebenstehenden Rubrik »Service/Kontakt«.

Und damit auch Planungslaien wissen, was unter Begriffen wie »Bebauungsplan« oder »Bauleitplanung« zu verstehen ist oder wie ein Bauleitplanverfahren abläuft, haben wir unter »Grundlagen der Stadtplanung« die wichtigsten Begriffe ausführlich erklärt.

Denken Sie bitte daran, dass alle hier gezeigten Bauleitpläne und sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen lediglich Informationszwecken dienen. Für eine verbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der zuständigen Ansprechpartnerin bzw. dem zuständigen Ansprechpartner.