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Stadtentwicklung / Stadtplanung
Grundlagen der Stadtplanung

 Was ist ...

 Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpartner/in.

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 Behörden

Veränderungssperre Nr. 24 - Textilstraße -

Die Veränderungssperre Nr. 24 - Textilstraße - ist am 9. Februar 2010 in Kraft getreten. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebaungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch am 13. März 2011 (§ 3 Veränderungssperre).

Die hier veröffentlichte Veränderungssperre dient lediglich Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpartner/in.

Veränderungssperre Nr. 25 - Marienplatz -

Die Veränderungssperre Nr. 25 - Marienplatz - ist am 14. September 2010 in Kraft getreten. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebaungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch am 17. September 2011 (§ 3 Veränderungssperre).

Die hier veröffentlichte Veränderungssperre dient lediglich Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpartner/in.