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Stadtentwicklung / Stadtplanung


Aktueller Flächennutzungsplan in Bearbeitung

Neuaufstellung Flächennutzungsplan in Ahaus

Der Rat der Stadt hat am 6. Februar 2007 beschlossen, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Die städtebaulichen und sonstigen Leistungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sind mit Zustimmung des Rates an eine Arbeitsgemeinschaft von zwei Büros unter Federführung des Büros Post und Welters, Dortmund vergeben worden.

Darüber hinaus hat der Rat am 16. April 2008 beschlossen, verfahrensbegleitend einen Arbeitskreis einzurichten, in dem regelmäßig über den Stand der Planung berichtet wird. Der Arbeitskreis hat erstmalig am 21. Oktober 2008, im Vorfeld der 1. Ortsteilrunde, getagt.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sind 2 Ortsteilrunden durchgeführt worden. Die 1. Ortsteilrunde hat im Nov./Dez. 2008 stattgefunden. Gegenstand der Veranstaltungen waren das räumlich-funktionale Leitbild sowie erste Überlegungen zur künftigen Siedlungsentwicklung unter sich abzeichnenden, veränderten Rahmenbedingungen.

Grundlage für die Annahmen zur künftigen Siedlungsentwicklung waren die Bevölkerungs-, Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenprognose, die im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans erstellt wurde. Danach ergaben sich für die Siedlungsentwicklung auf dem Gebiet der Stadt Ahaus bis zum Jahre 2025 folgende Vorgaben: Darauf aufbauend und unter Berücksichtigung der Anregungen aus der 1. Ortsteilrunde ist dann der Vorentwurf des Flächennutzungsplans erstellt worden, wobei die Annahmen zur künftigen Siedlungsentwicklung in mehreren Besprechungen mit der Bezirksregierung abgestimmt worden sind. Die Abstimmung ist insbesondere aus zwei Gründen erforderlich:
  1. Nach § 1 (4) BauGB ist der Flächennutzungsplan den Zielen der Raumordnung anzupassen, d. h., die landesplanerische Stellungnahme der Bezirksregierung in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde ist der Abwägung nach § 1 (7) BauGB nicht zugänglich.                                                                                                            
  2. Nach § 6 BauGB bedarf der Flächennutzungsplan der Genehmigung. Genehmigungsbehörde ist der Bezirksregierung in ihrer Funktion als höhere Verwaltungsbehörde.
Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist im Juli/August 2010 die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Regionalplanungsbehörde nach § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) durchgeführt worden.

In ihrer landesplanerischen Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans teilt die Regionalplanungsbehörde mit, dass die aktualisierten Bedarfsrechnungen zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland für die Stadt Ahaus bis zum Jahre 2025 von einem deutlich verringerten Siedlungsflächenbedarf ausgehen:
Über die Gründe dieser deutlich veränderten Siedlungsflächenprognose ist in der Ratsitzung am 7. September 2010 ausführlich berichtet worden.

Darüber hinaus teilt die Regionalplanungsbehörde in Ihrer landesplanerischen Stellungnahme mit, dass die drei zusätzlich dargestellten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen gegenwärtig nicht an die Ziele der Raumordnung angepasst sind. Über die Gründe ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Verkehr am 14. Juli 2011 ausführlich berichtet worden.

Der Vorentwurf sowie die Ergebnisse der o. a. Beteiligungsverfahren sind der Öffentlichkeit im Rahmen der 2. Ortsteilrunde im Sept./Okt. 2010 vorgestellt und erläutert worden.

Darauf aufbauend und unter Berücksichtigung der Anregungen aus den bisherigen Beteiligungsverfahren ist der nunmehr vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplans erstellt worden. Dabei wird u. a. von folgenden Rahmenbedingungen ausgegangen:
  1. Um die Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplans nicht zu gefährden, orientiert sich der Siedlungsflächenbedarf an den Vorgaben des Entwurfs zur Fortschreibung des Regionalplans. Dies geschieht ungeachtet der Tatsache, dass erhebliche Zweifel an den Bedarfsrechnungen bestehen, die dem Fortschreibungsentwurf zu Grunde liegen. In diesem Zusammenhang wird auf die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans verwiesen, die der Rat der Stadt am 19. Juli 2011 beschlossen hat. Sollte sich im Ergebnis eine für die Stadt Ahaus günstigere Siedlungsflächenbedarfsprognose ergeben, können diese zusätzlichen Bedarfe nachträglich im Flächennutzungsplan dargestellt  werden.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         
  2. Die zeichnerische Darstellung der Siedlungsflächenbedarfe erfolgt flächenneutral unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge, die der Rat der Stadt im Rahmen seiner Stellungnahme zum Fortschreibungsentwurf des Regionalplans beschlossen hat. Die von dem Regionalplanentwurf abweichende zeichnerische Darstellung ist unkritisch, da sie sich räumlich in einem Rahmen bewegt, der zuvor, unter Berücksichtigung eines erheblich höheren Siedlungsflächenbedarfs, mit der Regionalplanungsbehörde abgestimmt war.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
  3. Die zeichnerisch neu dargestellten Siedlungsflächen stellen sich in der Summe wie folgt dar:

Die Abweichungen gegenüber den rechnerisch ermittelten Siedlungsflächenbedarfen erklären sich

Die Anpassung an die zeichnerischen Darstellungen des Entwurfs zur Fortschreibung des Regionalplans ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand gewährleistet.

  1. Um die Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplans nicht zu gefährden, orientiert sich die Darstellung der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen an den derzeitigen Vorgaben des Entwurfs zur Fortschreibung des Regionalplans, in Kenntnis der Tatsache, dass der Regionalrat am 4. Juli 2011 beschlossen hat, den sachlichen Teilabschnitt Energie zu überarbeiten. Allerdings ist mit einem überarbeiteten Entwurf frühestens im April 2012 zu rechnen. Inwieweit der Regionalrat seinen planerischen Handlungsspielraum, den beispielsweise die Neufassung des Windenergieerlasses NRW eröffnet, zu Gunsten der Windenergie nutzen wird, bleibt abzuwarten. Ohne neuen regionalplanerischen Handlungsspielraum ist die Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan nicht möglich.

Unabhängig von den Planungsaktivitäten der Bezirksregierung hat die Stadt das Büro WWK, Warendorf, mit einer Fortschreibung des städtischen Windenergiekonzepts beauftragt. Die beauftragten Leistungen sind zunächst auf die Grundlagenermittlung beschränkt. Die weiteren Leistungen sollen während des Beteiligungsverfahrens, unter Berücksichtigung des dann vorliegenden, überarbeiteten Regionalplanentwurfs, erstellt werden und als Grundlage für die Stellungnahme der Stadt dienen.

Sollten sich im Ergebnis neue Handlungsspielräume zu Gunsten der Windenergie eröffnen, ist vorgesehen, analog zur Vorgehensweise der Regionalplanungsbehörde, den sachlichen Teilabschnitt Windenergie des Flächennutzungsplans zu überarbeiten und unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren neu aufzustellen.

  1. Im Rahmen der Arbeiten zum neuen Verkehrsentwicklungsplan, der i. A. der Stadt vom Planungsbüro Hahm, Osnabrück erstellt wird, sind u. a. folgende Planfälle für Ortsumfahrungen untersucht worden:

Die Planfälle sind in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Verkehr am 14. Juli 2011 vorgestellt und erläutert worden. Danach lässt zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich die Südtangente ein Verkehrsaufkommen erwarten, das den Bedarf für eine Ortsumfahrung rechtfertigt. Dem entspricht, dass im Regionalplan nur die Südtangente dargestellt ist. Die Kategorisierung der Südtangente als sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straße bedeutet, dass selbst diese Straße in den entsprechenden Bedarfsplänen des Bundes und des Landes nicht enthalten ist.

Um die Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplans nicht zu gefährden, beschränkt sich der Flächennutzungsplan auf die Darstellung der Südtangente. Auf die Darstellung weiterer Ortsumgehungen wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt verzichtet.

Die Fortführung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist erforderlich,

  1. damit die Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplans nicht an zwischenzeitlich überholten Grundlagen scheitert,
  2. um für neue Siedlungsvorhaben (z. B. Baugebiet Börgerdieksweg, Erweiterung des Gewerbegebiets Ahaus-Ost) Planungssicherheit zu haben.

Die ursprünglich vorgesehene, enge zeitliche Verzahnung mit dem Verfahren zur Fortschreibung des Regionalpans und die sich daraus möglicherweise ergebenden Synergieeffekte wird aufgegeben, da nicht erkennbar ist, dass das Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans zeitnah zum Abschluss gebracht werden wird.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans ist am 19. September 2011 im verfahrensbegleitenden Arbeitskreis vorgestellt und erläutert worden. Der Folienvortrag ist als Anlage beigefügt.

Der Rat der Stadt hat am 20. Oktober 2011, auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Verkehr vom 29. September 2011, den Entwurf des Flächennutzungsplans mit der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB bestimmt.

Mit den städtebaulichen und sonstigen Leistungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hat die Stadt eine Arbeitsgemeinschaft von zwei Büros unter Federführung des Büros Post und Welters, Dortmund beauftragt. Die Bearbeitung der umweltbezogenen Belange übernimmt das Büro grünplan, Dortmund. Informationen über die Büros erhalten Sie unter www.post-welters.de und www.gruenplan.org.



Ansprechpartner zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Walter Fleige 02561/72-430 w.fleige@ahaus.de
Frau Julia Althaus 02561/72-432 j.althaus@ahaus.de
Frau Anja Herbasch 02561 72-431 a.herbasch@ahaus.de