Stellungnahme Stadt Ahaus
Der Rat der Stadt Ahaus hat am 19. Juli 2011 die
Stellungnahme der Stadt Ahaus zum Regionalplanentwurf beschlossen. Der Stellungnahme sind 10 Anlagen beigefügt:
Das weitere Verfahren bis zum Aufstellungsbeschluss stellt sich wie folgt dar:
- Auswertung der eingegangenen Bedenken und Anregungen durch die Regionalplanungsbehörde für den anstehenden Meinungsausgleich.
- Erörterungstermine mit den betroffenen Beteiligten zur Herbeiführung eines Meinungsausgleichs (§ 19 (3) LPlG).
- Auswertung der Erörterungen und Vorbereitung der Unterlagen für den Aufstellungsbeschluss.
Darüber hinaus hat der Regionalrat am 4. Juli 2011 beschlossen, den sachlichen Teilabschnitt Energie aus dem Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans herauszunehmen, zu überarbeiten und in einem gesonderten Verfahren unter erneuter Beteiligung nach § 13 (1) LPlG i. V. m. § 10 (1) ROG aufzustellen. Vor diesem Hintergrund ist die Stellungnahme zum Thema Windenergie nur als vorläufig anzusehen. Die Stadt behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des sachlichen Teilabschnitts Energie eine neue, ggf. abweichende Stellungnahme abzugeben.
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