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Stadtentwicklung / Stadtplanung
Grundlagen der Stadtplanung

 Was ist ...

 Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpartner/in.

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 Behörden

Fortschreibung des Regionalplans

Der für das Münsterland geltende Regionalplan ist am 12. November 1998 in Kraft getreten. Bis Juli 2010 wurden 24 Änderungsverfahren eingeleitet und bis auf zwei abgeschlossen.

Angesichts des erkennbaren Handlungsbedarfs hat der Regionalrat am 18. September 2006 die Regionalplanungsbehörde beauftragt, einen Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans zu erstellen. Den Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland hat der Regionalrat am 20. September 2010 beschlossen und die Regionalplanungsbehörde mit der Durchführung des Erarbeitungsverfahrens beauftragt.

Der Regionalplanentwurf gliedert sich in einen textlichen Teil (Kapitel 0, I bis VII), einen zeichnerischen Teil (Kapitel VIII) und einen Datenanhang (Kapitel IX). Der Textteil enthält die textlichen Vorgaben in Form von Zielen und Grundsätzen mit dazu gehöriger Erläuterung und Begründung. Er gliedert sich neben einem Vorspann mit Inhaltsübersicht, Vorwort und Planbegründung (Kapitel 0) sowie einer Einführung (Kapitel I) in einen übergreifenden Teil (Kapitel II) und 5 weitere Fachkapitel (Kapitel III-VII):
Die zugeordneten Erläuterungskarten sind am Ende des Textteils zusammengefasst.

Der zeichnerische Teil enthält auf 13 Blättern die zeichnerischen Vorgaben für das Plangebiet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die hier veröffentlichten zeichnerischen Darstellungen auf die für die Stadt Ahaus maßgeblichen Kartenblätter beschränkt.

Schließlich zeigt der Datenhang für die Planerstellung wichtige sozio-ökonomische Entwicklungen zum demographischen Wandel und zur Flächeninanspruchnahme auf.

Die Ermittlung des Siedlungsflächenbedarfs bis 2025 für die Bereiche gewerblicher und industrieller Nutzungen (GIB) und die Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB), die der Fortschreibung des Regionalplans zugrunde liegt, ist kein Bestandteil des Regionalplanentwurfs.

Gem. § 9 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) ist für die Fortschreibung des Regionalplans eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Planänderung auf die Schutzgüter
zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten sind. Der Umweltbericht ist kein Bestandteil des Regionalplanentwurfs, sondern ein eigenständiges Werk.

Wesentlicher Bestandteil des Erarbeitungsverfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 13 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) i. V. m. § 10 Raumordnungsgesetz (ROG). Die Beteiligungsfrist endet am 31. Juli 2011.

Ansprechpartner Regionalplan
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Walter Fleige (0 25 61) 72 430 E-Mail an Walter Fleige senden
Anja Herbasch (0 25 61) 72 431 E-Mail an Anja Herbasch senden
Julia Althaus (0 25 61) 72 432 E-Mail an Julia Althaus senden