Fortschreibung des Regionalplans
Der für das Münsterland geltende Regionalplan ist am 12. November 1998 in Kraft getreten. Bis Juli 2010 wurden 24 Änderungsverfahren eingeleitet und bis auf zwei abgeschlossen.
Angesichts des erkennbaren Handlungsbedarfs hat der Regionalrat am 18. September 2006 die Regionalplanungsbehörde beauftragt, einen
Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans zu erstellen. Den Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland hat der Regionalrat am 20. September 2010 beschlossen und die Regionalplanungsbehörde mit der Durchführung des Erarbeitungsverfahrens beauftragt.
Der Regionalplanentwurf gliedert sich in einen textlichen Teil (Kapitel 0, I bis VII), einen zeichnerischen Teil (Kapitel VIII) und einen Datenanhang (Kapitel IX).
Der
Textteil enthält die textlichen Vorgaben in Form von Zielen und Grundsätzen mit dazu gehöriger Erläuterung und Begründung. Er gliedert sich neben einem Vorspann mit Inhaltsübersicht, Vorwort und Planbegründung (Kapitel 0) sowie einer Einführung (Kapitel I) in einen übergreifenden Teil (Kapitel II) und 5 weitere Fachkapitel (Kapitel III-VII):
- In Kapitel II werden Aussagen zu einer nachhaltigen Raumentwicklung im Plangebiet (inkl. Monitoring), zum Klimawandel und zu einer erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung getroffen.
- Das Kapitel III enthält textliche Vorgaben zum Siedlungsraum, d. h. zu den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sowie zu Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB).
- Kapitel IV ist dem Freiraum gewidmet. Hier finden sich u. a. Aussagen zur Landwirtschaft, zum Natur- und Landschaftsschutz, zum Wald und zum Wasser (Gewässerschutz, Hochwasserschutz usw.).
- In Kapitel V wird die Sicherung der Rohstoffversorgung behandelt. Erstmals stellt der Regionalplan für alle oberirdisch zu gewinnenden Rohstoffarten "Bereiche zum Schutz und Abbau oberflächennaher Bodenschätze (Abgrabungsbereiche)" dar. Außerdem geht es in diesem Abschnitt um den Steinkohlenbergbau und die Salzgewinnung.
- Kapitel VI beschäftigt sich mit der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, wobei das Kapitel Energie und hier insbesondere die regenerativen Energien einen besonderen Schwerpunkt bilden.
- Schließlich enthält Kapitel VII Vorgaben zum Verkehr. Neben den üblichen Aspekten wie Schienenverkehr, ÖPNV, Straßenverkehr, Luftfahrt und Binnenschifffahrt enthält das Kapitel erstmals auch Aussagen auf der regionalplanerischen Ebene zum für das Münsterland bedeutsamen Radverkehr.
Die zugeordneten
Erläuterungskarten sind am Ende des Textteils zusammengefasst.
Der
zeichnerische Teil enthält auf 13 Blättern die zeichnerischen Vorgaben für das Plangebiet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die hier veröffentlichten zeichnerischen Darstellungen auf die für die Stadt Ahaus maßgeblichen Kartenblätter beschränkt.
Schließlich zeigt der
Datenhang für die Planerstellung wichtige sozio-ökonomische Entwicklungen zum demographischen Wandel und zur Flächeninanspruchnahme auf.
Die
Ermittlung des Siedlungsflächenbedarfs bis 2025 für die Bereiche gewerblicher und industrieller Nutzungen (GIB) und die Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB), die der Fortschreibung des Regionalplans zugrunde liegt, ist kein Bestandteil des Regionalplanentwurfs.
Gem. § 9 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) ist für die Fortschreibung des Regionalplans eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Planänderung auf die Schutzgüter
- Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und der biologischen Vielfalt,
- Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- Kultur- und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern
zu ermitteln und in einem
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten sind. Der Umweltbericht ist kein Bestandteil des Regionalplanentwurfs, sondern ein eigenständiges Werk.
Wesentlicher Bestandteil des Erarbeitungsverfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 13 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) i. V. m. § 10 Raumordnungsgesetz (ROG).
Die
Beteiligungsfrist endet am 31. Juli 2011.
Ansprechpartner Regionalplan
Name |
Telefon |
E-Mail |
| Walter Fleige |
(0 25 61) 72 430 |
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| Anja Herbasch |
(0 25 61) 72 431 |
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| Julia Althaus |
(0 25 61) 72 432 |
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