Wohnen und Arbeiten im Jutequartier
Die Stadt Ahaus beabsichtigt, den ehemaligen Betriebsstandort der Westfälischen Jute-Spinnerei und Weberei AG an der Parallelstraße unter der Bezeichnung Jutequartier zu einem innenstadtnahen Wohn- und Dienstleistungsstandort zu entwickeln. Das Plangebiet liegt ca. 600 m (Luftlinie) östlich der Innenstadt zwischen den Straßen Hovesaat, Parallelstraße und van-Delden-Straße sowie der Ahauser Aa. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 5,5 ha.
Die Entwicklung des Jutequartiers erfolgt in Kooperation mit der Volksbank Gronau-Ahaus eG. Die Volksbank ist neben der Stadt Ahaus Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet.
Zur Vorbereitung der städtebaulichen Maßnahmen ist ein
städtebaulicher Rahmenplan erstellt worden,
den der Rat der Stadt am 26. Mai 2009 beschlossen hat.
Dieser städtebauliche Rahmenplan ist im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans noch einmal überarbeitet worden. Dies betrifft insbesondere den nördlichen Teil des Wohngebiets. Gegenstand der Änderungsplanung sind insbesondere:
1. Vergrößerung der Baufelder auf 12 x 17 m,
2. Unterbringung der notwendigen Stellplätze i. S. des § 51 BauO NRW in einer Tiefgarage,
3. Wegfall der Erschließungsstraße, die ursprünglich das WA²-Gebiet von Nord nach Süd durchquerte.
Der städtebauliche Rahmenplan ist in Zusammenarbeit mit dem Büro
Farwick + Grote, Ahaus entstanden.
Bestandteil des städtebaulichen Rahmenplans ist die Planung zur Renaturierung der Ahauser Aa. Nach den Zielen der Planung soll die renaturierte Ahauser Aa künftig die Achse eines innerstädtischen Grünzuges bilden, der die Innenstadt über den Schlossgarten mit den öffentlichen Einrichtungen im Bereich des Bahnhofs (Villa van Delden, Jugend- und Kulturcafé Logo, Bahnhof/Busbahnhof) verbindet. Die Maßnahme ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Planung zur Renaturierung der Ahauser Aa ist in Zusammenarbeit mit dem Büro
wbp, Bochum entstanden.
Um die Ziele der Planung zu verwirklichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der
Bebauungsplan Nr. 13 Teil 1 -Jutequartier-, den der Rat der Stadt am 18. November 2010 als Satzung beschlossen hat, ist am 29. November 2010 in Kraft getreten.
Zur Durchführung des Bebauungsplans sind darüber hinaus
- bodenordnerische Maßnahmen,
- Erschließungsmaßnahmen sowie
- Maßnahmen zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität
erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung von Baugenehmigungen sind voraussichtlich im Sommer 2011 gegeben.
Grundlage des Bebauungsplans ist der städtebauliche Rahmenplan. Der städtebauliche Rahmenplan ist darüber hinaus Grundlage für die weiteren Planungen
- zur Nutzung und Erschließung der Grundstücke,
- zur Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen,
- zur Neuordnung der Grundstücke,
- zum Ausbau der Straßen, Wege und Plätze,
- zum Ausbau der Entwässerungsanlagen,
- zum Ausbau der Grünanlagen.
Im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplans sind
Maßnahmen zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität von besonderer Bedeutung. In diesem Zusammenhang sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Gründung einer Vermarktungsgemeinschaft
Die Stadt Ahaus und die Volksbank Gronau-Ahaus eG haben sich zu einer Vermarktungsgemeinschaft zusammengeschlossen, um die Baugrundstücke im Jutequartier nach einheitlichen Kriterien gemeinsam zu vermarkten. Mit der Vermarktung der Grundstücke hat die Vermarktungsgemeinschaft die
Volksbank Gronau-Ahaus Immobilien GmbH beauftragt.
2. Erstellung eines Bauherrenhandbuchs
Das
Bauherrenhandbuch soll Bauherren und anderen Investoren helfen, sich mit dem Baugebiet vertraut zu machen. Die städtebauliche Planung sowie die gestalterischen Zielvorstellungen, die mit der Planung verbunden sind, werden in allgemein verständlicher Art erklärt sowie anhand von Beispielen veranschaulicht. Daneben enthält das Handbuch eine Vielzahl nützlicher Anregungen und Hinweise rund ums Bauen.
3. Bindung der Grundstücksvergabe an den architektonischen Entwurf
Die Volksbank Gronau-Ahaus Immobilien GmbH bietet die
Grundstücke zu einem festgesetzten Kaufpreis an. Interessenten bewerben sich bei der Volksbank Gronau-Ahaus Immobilien GmbH um ein Grundstück i. V. m. einem architektonischen Entwurf, aus dem sich die äußere Gestaltung des Bauvorhabens hinreichend konkret beurteilen lässt. Maßgeblich für die Grundstücksvergabe ist der vorgelegte architektonische Entwurf. Die Beurteilung erfolgt durch die Stadt Ahaus nach den Festsetzungen des Bebauungsplans i. V. m. den gestalterischen Zielvorstellungen des Bauherrenhandbuchs.
Ergänzend erfolgt bei Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans die Beurteilung des Entwurfs durch den
Gestaltungsbeirat der Stadt Ahaus . Bei Grundstücken > 1.000 m² ist die Beurteilung des Entwurfs durch den Gestaltungsbeirat obligatorisch.
Die Realisierung des architektonischen Entwurfs wird im Grundstückskaufvertrag angemessen abgesichert.
Ansprechpartner zu städtebaulichen und gestalterischen Fragen
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Telefon |
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| Walter Fleige |
(0 25 61) 72 430 |
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| Ingrid Overkamp |
(0 25 61) 72 431 |
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Ansprechpartner zu den Grundstücken
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| Volksbank Gronau-Ahaus Immobilien GmbH |
(0 25 61) 696 300 |
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