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Stadtentwicklung / Stadtplanung
Grundlagen der Stadtplanung

 Was ist ...

 Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpartner/in.

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 Behörden

Gestaltungsbeirat hat Arbeit aufgenommen

Der Rat der Stadt hat am 24. September 2008 einen Gestaltungsbeirat berufen.

Im Zusammenhang mit der Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt wurde vorgeschlagen, einen Gestaltungsbeirat einzurichten, der Rat und Verwaltung in stadtgestalterischen Angelegenheiten berät.

Das Gestaltungshandbuch Innenstadt (Download PDF-Datei, 4,2 MB) stellt die fachliche Grundlage der Satzung dar. Es dient bei baugestalterischen Fragen als Beratungsinstrument.

Die Erfahrungen mit dem Gestaltungshandbuch und der Gestaltungssatzung sind grundsätzlich positiv zu bewerten.

Maßstab für die Inhalte des Gestaltungshandbuchs und der Gestaltungssatzung sind die stadtgestalterischen Besonderheiten und Qualitäten der Ahauser Innenstadt i. V. m. den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst. Hierzu heißt es im Urteil des BayVGH v. 20. Juli 1999, 2 B 98.1405: "Die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst beruhen auf dem weitgehenden Konsens der fachlich vorgebildeten Kreise, nicht auf Anerkennung durch die Allgemeinheit. Erforderlich ist die auf wissenschaftlicher Erkenntnis und praktischer Erfahrung beruhende Überzeugung der Mehrzahl der mit den einschlägigen Arbeiten befassten Personen, dass die Einhaltung der Regeln richtig und notwendig ist. Die Allgemein anerkannten Regeln der Baukunst sowie die gestalterischen Auffassungen des Einzelnen mögen vielfach zum gleichen Ergebnis führen, deckungsgleich sind sie allerdings nicht."

In vielen Städten und Gemeinden hat es sich deshalb bewährt, Gestaltungsbeiräte einzurichten. Die Anhörung sachverständiger Personen ist besonders dann hilfreich, wenn sich die gestalterische Auffassung des Einzelnen von der Überzeugung der Fachkreise entfernt.

Nach einer Recherche des Bundes deutscher Architekten (BDA) waren im Jahre 2000 bundesweit ca. 50 Gestaltungsbeiräte tätig, Tendenz steigend. Neuere Zahlen sind leider nicht verfügbar. Das gestiegene Interesse vieler Städte und Gemeinden, Gestaltungsbeiräte einzurichten, ist als Reaktion auf das in breiten Bevölkerungskreisen gewachsene Bewusstsein zu verstehen, dass die gebaute Umwelt ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität unsere Städte ist. Auf der anderen Seite sehen Bauherren durch vermeintlich überzogenen Anforderungen nicht selten die Wirtschaftlichkeit ihres Vorhabens gefährdet.

Die Einbeziehung eines Expertengremiums kann dazu beitragen, diesen, auf den ersten Blick nicht lösbaren Konflikt zwischen öffentlichen und privaten Belangen zu bewältigen und Lösungen aufzuzeigen, die unter wirtschaftlichen wie gestalterischen Gesichtspunkten konsensfähig sind. Gestaltungsbeiräte verfügen regelmäßig über ein hohes Maß an Erfahrung und Sachverstand, dass sich die Stadt zu eigen machen kann.

In der hiesigen Region haben die Städte Bocholt (seit 1995), Münster (seit 1996), Coesfeld (seit 2006) und Dülmen (seit 2008) einen Gestaltungsbeirat.

Da Gestaltungsbeiräte keine Ausschüsse im Sinne der Gemeindeordnung NRW sind, haben ihre Beratungsergebnisse lediglich empfehlenden Charakter, d. h. die bestehenden Zuständigkeiten werden nicht berührt.

Mitglieder des Gestaltungsbeirates für die Stadt Ahaus sind:

Mitglieder des Gestaltungsbeirates
(hintere Reihe v. l.): Dipl.-Ing. Architektin Beate Burhoff-Dömer (Münster), Dipl.-Ing. Architekt Helmut Riesenbeck (Warendorf), Prof. Dipl.-Ing. Manuel Thesing (Heiden)
(vordere Reihe v. l.): Dipl.-Ing. Architekt Eckhard Scholz (Senden), Dr.-Ing. Kristin Ammann-Dejozé (Münster)


Bei den v. g. Personen handelt es sich um anerkannte Fachleute aus den Bereichen Architektur und Städtebau. Die Qualifikation der vorgeschlagenen Personen ist durch Erfolg bei Wettbewerben und Architekturpreisen und/oder durch Preisrichtertätigkeit belegt. Zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit hat keiner der Mitglieder seinen Wohn- und Geschäftssitz im örtlichen Einzugsbereich. Andererseits verfügen alle Personen über die notwendigen Ortskenntnisse, auch historischer Art, um zu einer fundierten Beurteilung der jeweiligen städtebaulichen und baugestalterischen Situation zu gelangen.

Die ersten beiden Beiratsperioden (2008 - 2011, 2012 - 2014) sollen jeweils 3 Jahre betragen. Ab dem Jahre 2014 soll dann, analog zur Wahlperiode des Rates, eine 5jährige Beiratsperiode gelten.

Der Gestaltungsbeirat soll sich schwerpunktmäßig mit Vorhaben im räumlichen Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Innenstadt befassen. Außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung Innenstadt ist die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats auf Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung beschränkt. Sonstige Vorhaben können bei Bedarf oder auf Beschluss der politischen Gremien beraten werden. Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben im Bereich des Jutequartiers.

Besetzung und Arbeitsweise des Gestaltungsbeirates sind in einer Geschäftsordnung (Download PDF-Datei, 39 KB) geregelt, die der Rat der Stadt ebenfalls am 24. September 2008 beschlossen hat.



Walter Fleige
Leiter des Fachbereichs Stadtplanung