Planungsinformations- und Beteiligungsserver

Im Rahmen der Bauleitplanung sind Städte und Gemeinden dazu verpflichtet die Öffentlichkeit, Behörden sowie Träger öffentlicher Belange (TöB) möglichst frühzeitig in Planungsprozesse einzubeziehen. Dieser Prozess ist mit einem hohen Personal- und Kostenaufwand verbunden. Planunterlagen müssen vervielfältigt und den entsprechenden Stellen zugänglich gemacht werden. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches am 4. Mai 2017 kam mit §10a Absatz 2 die Verpflichtung hinzu, ab sofort alle rechtskräftigen Bebauungspläne in das Internet einzustellen und zusätzlich über zentrale Internetportale der Länder zugänglich zu machen.


Mit dem Planungsinformations- und Beteiligungsserver erleichtern wir Ihnen diese Prozesse.


Link zum Video PBAllein in NRW nutzen knapp 160 Kommunen die intuitive Benutzeroberfläche des PBs, um rechtskräftige Bauleitpläne mit wenigen Klicks in das Internet einzustellen und mittels WMS/WFS automatisiert an die Landesportale zu übermitteln. Zusätzlich können Informationen über laufende Bauleitplanverfahren für Bürgerinnen und Bürger, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange online zur Verfügung gestellt werden. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Ihre Beteiligungen über das Internet durchzuführen. Sie profitieren von unserer Erfahrung: Der Planungsinformations- und Beteiligungsserver ist seit über 10 Jahren im Einsatz. Mit etwa 15.000 abgewickelten Beteiligungen jährlich leistet der PB einen erheblichen Beitrag zur Erleichterung der Abwicklung von Beteiligungsprozessen im Planungsalltag.



Öffentlichkeitsbeteiligung

Link zum Video ÖffentlichkeitsbeteiligungMit dem PB können Sie die Öffentlichkeit über das Internet beteiligen. Bürgerinnen und Bürger können sich Ihre Pläne und Plandaten zunächst auf Ihrer Ausgabeseite anschauen. Sie informieren sich - unabhängig von Zeit und Ort - über einen Plan, der sich in der Beteiligung befindet, und öffnen das Online-Formular zur Abgabe einer Stellungnahme. Neben einem Text können auch Bilder oder Dokumente über das Formular hochgeladen und anschließend mit versendet werden. Die Stellungnahme inklusive aller Dateien gelangt dann automatisch wieder in den PB.

Behördenbeteiligung

Link zum Video BehördenbeteiligungMit dem PB können Sie ebenfalls die Behörden und Träger öffentlicher Belange über das Internet beteiligen. Anstatt die Behörden oder TöBs schriftlich anzuschreiben, verschicken Sie für eine Beteiligung eine E-Mail mit dem offiziellen Anschreiben im Anhang und einem Link zum Portal zur Online-Behördenbeteiligung (OBB). Hier kann die Behörde/der TöB alle Plandaten aller Planungsträger abrufen, von denen sie/er beteiligt wurde. Über ein Formular können Dokumente und Bilder übermittelt werden. Die Stellungnahmen können von Ihnen wiederum im PB eingesehen werden.

Abwägungsprozess und Darstellung im Internet

Den Abwägungsprozess können Sie bequem über den PB durchführen. Hier werden alle Stellungnahmen gesammelt. Stellungnahmen, die per Post oder per E-Mail bei Ihnen eintreffen, können manuell nachgetragen werden. Auf diese Weise liegen alle Stellungnahmen digital und vollständig vor. Alle Stellungnahmen können mit einem Abwägungs- und Beschlussvorschlag versehen und in einer Abwägungstabelle zusammengestellt werden.

Sowohl die laufenden als auch die abgeschlossenen Planverfahren werden auf Ihrer individuellen Ausgabeseite dargestellt. Ihre Ausgabeseite kann als eigenständige Portalseite oder via Iframe in Ihre bestehende Homepage eingebunden werden. Verschiedenste Beispiele für die Darstellung im Internet finden Sie auf unserer Referenzen-Seite.

Nutzer des Planungsinformations- und Beteiligungsservers




Ausführliche Informationen zum Planungsinformations- und Beteiligungsserver finden Sie in unserem Produktflyer, den Sie hier herunterladen können.

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Haben Sie Fragen zum Planungsinformations- und Beteiligungsserver? Gerne beantworten wir Ihnen diese telefonisch. Rufen Sie uns einfach an: 0231 1891717